Verwaltungswirt/in Anwärter/in mittlerer Dienst
Nutzen
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, vielseitig verwendungsfähige Beamtinnen und Beamte heranzubilden, die sich der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlen und die nach ihrer Persönlichkeit sowie nach ihren allgemeinen und fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten für die Aufgaben des mittleren Dienstes in der allgemeinen Verwaltung geeignet sind.
Nach bestandener Laufbahnprüfung wird die Berufsbezeichnung "Verwaltungswirt/ Verwaltungswirtin" verliehen.
Mit dem Abschluss der Reform des mittleren Dienstes wird eine den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen gerecht werdende Ausbildung im Beamtenverhältnis ermöglicht.
Deutliche Akzente im Bereich der Betriebswirtschaftslehre, dem Rechnungswesen, der Sozial- und Methodenkompetenz eröffnen einen für die Absolventen und Dienstherren attraktiven Ausbildungslehrgang.
Gegenstand der Ausbildung
Während der Ausbildung soll die Anwärterin oder der Anwärter in folgenden Bereichen ausgebildet werden:
Ausbildungsabschnitt
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Monate
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1 Allgemeine Verwaltung
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3
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2 Personalwesen
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4
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3 Finanzwesen
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4
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4 Ordnungs-/Eingriffsverwaltung
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4
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5 Leistungsverwaltung (Sozialverwaltung)
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4
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6 Zur freien Verfügung/Projekte
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5
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Gesamt
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24
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Mindestens eine Ausbildungsstelle soll in einem publikumsintensiven Bereich sein. Die Zuweisungsdauer soll angemessen am Ausbildungserfolg, den Ausbildungsmöglichkeiten und den Schwerpunktaufgaben der Ausbildungsbehörde zeitlich ausgewogen erfolgen.
Der Bereich "Zur freien Verfügung" kann insbesondere zur Vertiefung der Ausbildung in einem Ausbildungsbereich, zur Ausbildung in besonderen Aufgaben der Ausbildungsbehörde oder zur Teilnahme an einem möglichst fachübergreifenden Vorhaben verwendet werden.
Die Ausbildungsbehörde legt zu Beginn der Ausbildung einen Ausbildungsverlauf fest, der die Ausbildungsbereiche der Ausbildungsbehörde oder anderer Behörden benennt, zu denen die Anwärterin oder der Anwärter zugewiesen werden kann.
Die Anwärterin/der Anwärter soll im Ausbildungsabschnitt "Allgemeine Verwaltung" über Ziele und Ablauf der Ausbildung und seine Rechtstellung informiert werden sowie Aufgaben, Organisation und Geschäftsablauf der Ausbildungsbehörde kennenlernen.
Inhalt
Lehrgangsstruktur
Der Ausbildungslehrgang als Bestandteil des zweijährigen Vorbereitungsdienstes am Verwaltungsseminar beginnt regelmäßig nach den Sommerferien und umfasst 960 Stunden. Der Unterricht erfolgt im Rahmen der dualen Ausbildung an überwiegend 2 Arbeitstagen/Woche von 8:00 bis 15:00 Uhr. Es gilt die allgemeine Ferienregelung.
Der Unterricht erfolgt in 4 Themenfeldern:
(Lehr- und Stoffplan als PDF siehe Downloads)
Themenfeld 1 - Individuum, Gesellschaft, Staat (180 Std.)
Staatsrecht (Politik, Bürger und Staat) (90 Std.)
Grundzüge der Volkswirtschaftslehre (30 Std.)
Kommunalrecht (60 Std.)
Themenfeld 2 - Sozial- und Methodenkompetenz (172 Std.)
Moderner IKT-Einsatz in der Verwaltung (72 Std.)
Sprache und Verwaltung (40 Std.)
Lern- und Arbeitstechniken (30 Std.)
Bürger und Verwaltung (30 Std.)
Themenfeld 3 - Rechtsanwendung (270 Std.)
Verwaltungsrecht (80 Std.)
Ordnungsrecht (70 Std.)
Privatrecht (50 Std.)
Sozialrecht (70 Std.)
Themenfeld 4 - Verwaltungsbetriebslehre, Haushalts- und Rechnungswesen (290 Std.)
Personalwesen (90 Std.)
BWL/Organisation/Materialwirtschaft (50 Std.)
Doppisches Rechnungswesen (40 Std.)
Kosten- und Leistungsrechnung (40 Std.)
Haushaltsrecht (70 Std.)
Projekt 30 Std.
z. b. V. 18 Std.
In jedem Fachgebiet ist während des Lehrgangs mindestens eine 90-minütige Lehrgangsarbeit unter prüfungsgleichen Bedingungen zu fertigen. Am Ende des Lehrgangs wird eine Bescheinigung über die im Lehrgang gezeigten Leistungen ausgestellt.
In der Projektarbeit sollen die Lehrgangsteilnehmer/innen beweisen, dass sie in der Lage sind, ein aktuelles Thema aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung fächerübergreifend im Team zu bearbeiten und dabei gleichzeitig für die Laufbahnprüfung schriftliche Darstellungsformen, Vortrags- und Präsentationstechniken einüben. Die Projektarbeit wird benotet. Der für die Projektarbeit erzielte Punktwert fließt als Bewertungsbestandteil in die Erfahrungsnote des oder der Themenfelder ein, aus dem die Arbeit gewählt wird.
Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden (§ 3 APO m.D.), wer die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Rechtsgrundlagen
Ausbildung- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des mittleren Dienstes in der allgemeinen Verwaltung (APO mD) - StAnz. Nr. 45/2014 Seite 954 ff.
Lehr- und Stoffpläne des Hessischen Verwaltungsschulverbandes StAnz. Nr. 6/2019 Seite 137 ff.
Prüfungen
Gegenstand der Laufbahnprüfung
Die Laufbahnprüfung gliedert sich in eine schriftliche und praktische Prüfung.
Schriftliche Prüfung (jeweils 3-stündige Bearbeitungszeit):
1. Staat und Politik, einschließlich Volkswirtschaftslehre
2. Kommunalrecht, einschließlich Bürger und Staat
3. Sozialrecht
4. Verwaltungsrecht und Ordnungsrecht
5. Privatrecht
6. Dienstrecht (Personalwesen)
7. Öffentliches Finanzwesen, einschließlich kaufmännisches Rechnungswesen
Praktische Prüfung:
Zur praktischen Prüfung wird zugelassen, wenn vier der sieben Klausuren mit mindestens ausreichend bewertet wurden und der Durchschnitt der bisherigen Leistungen ebenfalls die Note ausreichend ergibt.
In der praktischen Prüfung soll der Anwärter/die Anwärterin eine Aufgabe aus dem Bereich seines/ihres Dienstherrn sachgerecht und rechtmäßig lösen, dabei bürgerorientiert darstellen und seine/ihre Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit unter Beweis stellen (Bearbeitungszeit und Prüfungsgespräch 45 Minuten).
Bei erfolgreichem Abschluss wird ein Prüfungszeugnis nach beamtenrechtlichen Vorschriften ausgestellt.