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genau fokussiert

Verwaltungsverfahren nach dem SGB X

Nutzen

Sie kennen und verstehen die wesentlichen Vorschriften und sind in der Lage, die in der Praxis zu bearbeitenden Sachverhalte einzuordnen, zu würdigen und zutreffend zu lösen.

Inhalt

Die Korrektur von Verwaltungsakten und die Erstattung sind von großer praktischer Bedeutung. Die zuständigen Behörden erlassen eine Vielzahl von Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden. Dabei handelt es sich insgesamt um eine komplexe und damit anspruchsvolle Materie. Das Seminar vermittelt die für die Aufgabenerledigung notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten und trägt damit dazu bei, die Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung in diesem für die Kunden sensiblen Bereich sicherzustellen. Es richtet sich insbesondere an leistungsrechtsorientierte Fachkräfte und Fachassistenten im SGB II-Bereich, die über Grundkenntnisse in der Rechtsanwendung verfügen.

  • Aufhebung von Verwaltungsakten (§§ 44 ff. SGB X)
  • Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen (§ 50 SGB X)
  • Besonderheiten des SGB II
  • Erstattung der Leistungsträger untereinander (§ 102 ff. SGB X)

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen aus dem SGB II-Bereich

Methoden

Erarbeitung des Stoffes mit den Teilnehmer/-innen im Vortragsstil, Fallübungen

Standorte und Termine

Termine
auf Anfrage
Gießen

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

GI-40-00-0210-2401

Dauer

16 UE

Termin

Wir richten das Seminar ein, sobald uns genügend Anmeldungen vorliegen!

Veranstaltungsort

Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Gießen
Stolzenmorgen 12 A
35394 Gießen

Gebühr

EUR 310,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 374,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .