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Das Einvernehmen und die Stellungnahme der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren

Nutzen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bauämtern der Städte und Gemeinden sowie bei den Bauaufsichtsämtern stehen vor der anspruchsvollen Aufgabe, hier den Überblick zu behalten, Stellungnahmen und/oder Einvernehmenserklärungen korrekt anzufordern bzw. zu verfassen und damit Rechtsfehler oder Verfristungen zu vermeiden. Das Seminar bietet darüber hinaus die Möglichkeit, eigene Sachverhalte oder Problemfälle einzubringen und sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Bauämter und Bauaufsichtsämter auszutauschen.

Inhalt

Teil 1 – Das Einvernehmen der Gemeinde nach dem BauGB- Beteiligung der Gemeinde- Begriff des Vorhabens (§ 29 BauGB)- Ausnahmen und Befreiungen (§ 31 BauGB)- Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB)- Zulässigkeit von Vorhaben im Innenbereich (§ 34 BauGB)- Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB)- Einvernehmen (§ 36 BauGB)- Rechtsfolgen bei Fristablauf- Rechtsfolgen bei der Versagung des Einvernehmens- Ersetzen eines rechtswidrig versagten Einvernehmens FallbeispieleTeil 2 – Die Stellungnahme der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren- Beteiligung der Gemeinde nach § 70 HBO- Planungsrecht (§ 9 BauGB) und Örtliche Bauvorschriften (§ 91 HBO)- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 65 HBO- Genehmigungsfreistellung nach § 64 HBO- Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 63 HBOFallbeispiele

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen von kommunalen Bauämtern und Bauaufsichtsämtern

Rechtsgrundlagen

Bitte bringen Sie das BauGB und die HBO mit.

Standorte und Termine

25
Juni 2024
Kassel

Ansprechpartner/-innen

Seminarnummer

KS-35-20-0160-2401

Seminartage

25. Juni 2024 von 08:30 bis 13:30 Uhr

Dauer

6 UE

Termin

25. Juni 2024

Veranstaltungsort

Hessischer Verwaltungsschulverband
Verwaltungsseminar Kassel
Kurfürstenstraße 7
34117 Kassel

Gebühr

EUR 106,00 Lehrgangsgebühr (Mitglieder)*
EUR 130,00 Lehrgangsgebühr (Nichtmitglieder)*

* Die angegebene Gebühr gilt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung .
Bitte beachten Sie bei Fortbildungs- lehrgängen auch unsere Stornierungsbedingungen .